Veranstaltungssicherheit

Veranstaltungen stellen aufgrund ihrer besonderen Gefährdungspotentiale für eine Vielzahl von Menschen, auch eine Herausforderung für die Ordnungsbehörden dar. Das Thema Veranstaltungssicherheit findet im Laufe der letzten Jahre, besonders im Nachgang zu den tragischen Ereignissen der Love-Parade 2010 eine immer größere Beachtung. Sicherheitsanforderungen, die früher als nachrangig empfunden wurden, werden heute als selbstverständlich angesehen.

 

Ob Sie nun ein Straßenfest/Quartierfest mit Ihrer Nachbarschaft planen, ein Open-Air Konzert durchführen wollen oder Ihre Gaststätte für eine Veranstaltung erweitern möchten, es können sich im Ernstfall immer Probleme ergeben, über die man normalerweise nicht nachdenken möchte. Natürlich möchten Sie als Veranstalter einen möglichst reibungslosen Ablauf gewährleisten und Ihren Besuchern einen sicheren Aufenthalt bieten. Gerade bei der Veranstaltungssicherheit sind aber regelmäßig Anforderungen zu beachten, die nur in Zusammenarbeit mit Spezialisten beurteilt werden können.

 

Die Planung von Veranstaltungen jeglicher Art beginnt mit der Analyse der bekannten und zu erwartenden Gefährdungspotentiale. Die Definition des Gefährdungspotentials einer Veranstaltung kann nicht alleine an der zu erwartenden Besucherzahl festgemacht werden, sondern erfordert jeweils eine Einzelfallabschätzung. Entscheidend ist, ob- und in wie weit ein erhöhtes Gefährdungspotential vorliegt. Deswegen ist es sehr wichtig, dass der Veranstalter Spezialisten frühzeitig in die Planungen einbezieht und umfassend über das Vorhaben informiert.

 

Es gibt viele unterschiedliche Arten von Veranstaltungen, die natürlich jeweils unterschiedliche Sicherheitsanforderungen notwendig machen. Ob eine Veranstaltung besondere Maßnahmen erforderlich macht - oder auch nicht, muss im Einzelfall durch die zuständige Ordnungsbehörde geprüft werden. Grundsätzlich sind dabei folgende Merkmale zu berücksichtigen:

  • Anzahl der Besucher
  • Veranstaltungsort
  • Infrastruktur
  • Zielgruppe
  • Verkehrskonzept / Strassenverkehr
  • Verkehrsbetriebe
  • Flucht- und Rettungswege
  • Bauaufsicht
  • Brandschutz / Feuerwehr
  • Sanitätsdienst
  • Sicherheits- und Ordnungsdienst
  • Polizei
  • Kommunikation
  • Pressestelle, Medien

Die Klassifizierung von Veranstaltungen ist schwierig, da sie von verschiedenen Gegebenheiten abhängig ist. Der anspruchsvollste Veranstaltungstyp für alle Verantwortlichen ist hier sicher die erstmalig im Freien stattfindende, mehrtägige Veranstaltung, bei der mit einer hohen (nur schätzbaren) Zahl von Besuchern zu rechnen ist, die zeitgleich auf einem Veranstaltungsgelände anwesend sind, das im Alltag aber nicht für derartige Anwendungen ausgelegt ist.

 

Mittlerweile ist der Begriff „Großveranstaltung“ etabliert und in verschiedenen Quellen hinreichend genau definiert. „Großveranstaltungen, neudeutsch häufig als ,Event‘ vermarktet, sind solche Veranstaltungen mit einer sehr großen Zahl von erwarteten Teilnehmern, wobei 

  • diese von unterschiedlicher Nationalität, Sprache, sozialer Schichtung, politischer Anschauung und religiösem Bekenntnis sein können und einen differenzierten kulturellen Hintergrund besitzen können,
  • die Einwohner ebenfalls besonders involviert sind,
  • die Veranstaltung von besonderer Bedeutung für die Region, national oder sogar international ist,
  • meistens im Kern der Stadt oder auf besonderen Flächen angesiedelt ist.

Als wesentliches Beurteilungskriterium für die behördliche Eingruppierung einer Veranstaltung führt der Orientierungsrahmen das Gefährdungspotenzial an, das mit einer Veranstaltung verbunden ist. Die Bewertung des Gefährdungspotenzials ist ein maßgebliches Kriterium für die Entscheidung, ob eine Veranstaltung in der vorgeplanten Form genehmigt werden kann. An dieser Stelle hat das Koordinierungsgremium eine zentrale Aufgabe. Bewertungskriterien für das Gefährdungspotenzial sind im Orientierungsrahmen zu finden.

 

Das Sicherheitskonzept als Schlüssel zum Erfolg

Als eines der zentralen Papiere für eine (Groß-)Veranstaltung ist das Sicherheitskonzept anzusehen.

Hat der Veranstalter keine Erfahrung mit der Erstellung eines Sicherheitskonzepts, ist ein Beizug eines externen Spezialisten sehr zu empfehlen.

 

Keine hundertprozentige Sicherheit

Besucher einer Veranstaltung entscheiden sich mit ihrer Teilnahme bewusst für ein erhöhtes allgemeines Lebensrisiko und können daher niemals eine hundertprozentige Sicherheit in Form eines „Rund-um-Sorglos-Paketes“ erwarten.

 

„Es ist doch noch nie etwas passiert!“

Spontan begegnen Veranstalter der Forderung nach einem Sicherheitskonzept gerne noch mit dem Hinweis, „dass doch noch nie etwas passiert sei“. Das mag für die beantragte Veranstaltung zwar grundsätzlich zutreffen, es lassen sich aber mit vergleichbar geringem Aufwand sehr schnell Daten finden, die zum Beispiel belegen, wie viele tragische Ereignisse es bei Veranstaltungen in der Vergangenheit gegeben hat: